Schulpflichtige Kinder
Für schulpflichtige Kinder wechselt die Zuständigkeit an die Grundschule. Durch Kooperationsbesuche, die Einschulungsuntersuchung und Elterngespräche wird mit den Eltern nach Möglichkeit vor der Schulanmeldung der richtige Lernort für Ihr Kind ausgewählt.
Wir können nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen und sofern Plätze vorhanden sind, schulpflichtige Kinder weiter betreuen.